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Aktuelle Hinweise

Quellencheck: EU-Aufenthaltsrechner

Was Sie prüfen sollten

Offizielle Quellenbeobachtung vom 7. September 2026. Dieser Hinweis verweist auf einen bestehenden Leitfaden, nicht auf eine neue Regel oder ein Inkrafttreten.

Vorbereiten und vergleichen

Bei der üblichen Kurzaufenthaltsberechnung betrachten Sie jeden geplanten Aufenthaltstag und die vorangegangenen 179 Kalendertage. Zählen Sie alle Anwesenheitstage im betreffenden Schengenraum einschließlich Ein- und Ausreisetag.

Vor der Reise

Vor der Reise: Nur touristische Kurzaufenthalte mit gewöhnlichem Reisepass, keine bezahlte Arbeit. Grenzentscheidung und weitere Bedingungen bleiben vorbehalten. Lesen Sie die passbezogenen Hinweise der offiziellen Quelle.

Redaktionell geprüft: 7. September 2026. Dies ist nicht das Inkrafttretensdatum.

Original home-affairs.ec.europa.eu

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