Visit Norway
Offizielle Tourismusinformationen und Anregungen zur Reiseplanung. Einreisebedingungen bitte separat bei der Einwanderungs- oder Konsularbehörde prüfen.
Offizielle Website öffnen ↗Norwegen liegt in Europa. Die ISO-Codes im Reiseverzeichnis sind NO / NOR. Geografische Nachbarn laut Referenzdatensatz: Finnland · Schweden · Russland. Die internationale Telefonvorwahl lautet +47.
Gewöhnliche Reisepässe · kurze touristische Aufenthalte. Einreisekarten, Registrierung und weitere Bedingungen können gelten. Separat als ETA, eVisum oder Visum bei Ankunft erfasste Reiseziele sind nicht enthalten.
Referenzstand: 14. Juni 2026. Geprüfte offizielle Angaben haben Vorrang. Bestätigen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Reise.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
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Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
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Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell. Der Pass muss eine Identitätskartennummer enthalten.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
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Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
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Freizügigkeitskategorie für EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige; nicht die 90/180-Tage-Regel für Drittstaatsangehörige. Ein gültiger Pass oder Personalausweis ist normalerweise erforderlich. Bei Aufenthalten über drei Monaten können Melde- oder Aufenthaltsbedingungen gelten.
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Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Referenzstand: 14. Juni 2026. Geprüfte offizielle Angaben haben Vorrang. Bestätigen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Reise.
Prüfen Sie Geltungszeitraum und Aufenthaltsdauer. Ein fehlendes Enddatum bedeutet keine dauerhafte Befreiung.
Referenzinformationen: Passport Index. Geltungsdaten und offizielle Prüfungen werden getrennt angezeigt.
Zuständige Behörde finden →Zielspezifische Lektüre und Planungshilfen. Community-Reiseführer und Karten sind keine Einwanderungsbehörden.
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Norwegen liegt in Europa. Die ISO-Codes im Reiseverzeichnis sind NO / NOR. Geografische Nachbarn laut Referenzdatensatz: Finnland · Schweden · Russland. Die internationale Telefonvorwahl lautet +47.
Geografische Angaben sind keine geprüften Reisehinweise. Karten sind schematisch; Grenzen und Einreisegenehmigungen gesondert prüfen.
Zuständige Behörde finden →Offizielle Tourismusinformationen und Anregungen zur Reiseplanung. Einreisebedingungen bitte separat bei der Einwanderungs- oder Konsularbehörde prüfen.
Offizielle Website öffnen ↗Wählen Sie den Reisepass sowie An- und Abreisedatum. Wohnsitz, Reisezweck und Dokument können das Ergebnis verändern. Die obige Liste ist nur ein Einstieg.