
Matterhorn-Landschaften
Wählen Sie Aussichtspunkt oder Ausflug passend zu Ihrer Erfahrung. Das Foto garantiert keine Sicht und ist keine Aufforderung zur Besteigung.
Offizielle Website öffnen ↗Die Schweiz verbindet Städte am See mit Alpenlandschaften. Bergbesuche hängen vom Wetter ab; halten Sie eine Alternative in der Stadt oder im Museum bereit.
Gewöhnliche Reisepässe · kurze touristische Aufenthalte. Einreisekarten, Registrierung und weitere Bedingungen können gelten. Separat als ETA, eVisum oder Visum bei Ankunft erfasste Reiseziele sind nicht enthalten.
Referenzstand: 14. Juni 2026. Geprüfte offizielle Angaben haben Vorrang. Bestätigen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Reise.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell. Die Befreiung erfordert einen biometrischen Pass.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Befreiung nach Anhang II: höchstens 90 Tage im gesamten Schengen-Raum innerhalb von 180 Tagen, nicht je Land. Gilt hier für touristische Reisen mit gewöhnlichem Pass. Weitere Einreisebedingungen gelten weiterhin. Prüfen Sie den ETIAS-Status für Ihr Reisedatum offiziell.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Freizügigkeitskategorie für EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige; nicht die 90/180-Tage-Regel für Drittstaatsangehörige. Ein gültiger Pass oder Personalausweis ist normalerweise erforderlich. Bei Aufenthalten über drei Monaten können Melde- oder Aufenthaltsbedingungen gelten.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
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Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 ist für gewöhnliche Reisepässe grundsätzlich ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich. Aufenthaltsrechte, Langzeitvisa und weitere Ausnahmen können dies ändern. Nationale Einreisebeschränkungen sind gesondert zu prüfen.
Beantragen Sie das Visum normalerweise beim Konsulat des einzigen oder hauptsächlichen Reiseziels. Bei gleich langen Aufenthalten ist die Regel zur ersten Einreise zu prüfen. Dokumente, Termine und aktuelle Beschränkungen bitte offiziell bestätigen; frühere Schengen-Aufenthalte mitzählen.
Referenzstand: 14. Juni 2026. Geprüfte offizielle Angaben haben Vorrang. Bestätigen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Reise.
Prüfen Sie Geltungszeitraum und Aufenthaltsdauer. Ein fehlendes Enddatum bedeutet keine dauerhafte Befreiung.
Referenzinformationen: Passport Index. Geltungsdaten und offizielle Prüfungen werden getrennt angezeigt.
Offizielle Einreisehinweise ↗
Wählen Sie Aussichtspunkt oder Ausflug passend zu Ihrer Erfahrung. Das Foto garantiert keine Sicht und ist keine Aufforderung zur Besteigung.
Offizielle Website öffnen ↗Brücke, Seeufer und Altstadt lassen sich kombinieren. Auf der schmalen Brücke beim Fotografieren den Fußgängerverkehr nicht blockieren.
Offizielle Website öffnen ↗Zum Probieren: Rösti, Fondue und regionale Backwaren. Klein beginnen, Menüpreise prüfen und Ernährungswünsche vor der Bestellung erklären.
Entdecken Sie Kaffee, heiße Schokolade und Tee. Nach Süße, Milch und Größe fragen; die Versorgung mit Trinkwasser separat einplanen.
Mögliche Lagen: Luzern nahe Bahnhof oder See; Zermatt für einen eigenen Matterhorn-Aufenthalt. Vor Zahlung genaue Adresse, Fußwege, Zimmergröße, Stornierung und späten Check-in prüfen.
Bahn, Bus und Schiff lassen sich kombinieren; Bergbahnen können separate Tickets benötigen. Pässe anhand Ihrer konkreten Wege und Daten vergleichen.
Wählen Sie die Reisezeit für die konkrete Region. Kurz vor Abreise Wetter, Schließungen und Feiertagsnachfrage prüfen und eine wetterfeste Alternative bereithalten.
Offizielle Besucher- und Verkehrsinfos vorab speichern. Reisedokumente sicher aufbewahren, religiöse und private Räume respektieren und Zahlungsaufforderungen beim offiziellen Anbieter prüfen.
Beginnen Sie mit einer Basis und einer Hauptattraktion pro Tag. Die Vorschläge sind keine getaktete Pauschalreise: Karte und Transferzeiten vor einer Kombination prüfen. Den letzten Tag flexibel lassen.
Zielspezifische Lektüre und Planungshilfen. Community-Reiseführer und Karten sind keine Einwanderungsbehörden.
Schweiz ↗
02 / OPENSTREETMAPSchweiz ↗
03 / VISA2BOOK36 praktische Reisewerkzeuge →
Schweiz liegt in Europa. Die ISO-Codes im Reiseverzeichnis sind CH / CHE. Geografische Nachbarn laut Referenzdatensatz: Österreich · Frankreich · Italien · Liechtenstein · Deutschland. Die internationale Telefonvorwahl lautet +41.
Geografische Angaben sind keine geprüften Reisehinweise. Karten sind schematisch; Grenzen und Einreisegenehmigungen gesondert prüfen.
Offizielle Einreisehinweise ↗Offizielle Informationen zu Einreise, Visa oder Einwanderung. Prüfen Sie Verfahren und zuständige Behörde direkt an der Quelle. Der Verzeichniseintrag ist keine Visumentscheidung.
Offizielle Website öffnen ↗Offizielle Tourismusinformationen und Anregungen zur Reiseplanung. Einreisebedingungen bitte separat bei der Einwanderungs- oder Konsularbehörde prüfen.
Offizielle Website öffnen ↗Wählen Sie den Reisepass sowie An- und Abreisedatum. Wohnsitz, Reisezweck und Dokument können das Ergebnis verändern. Die obige Liste ist nur ein Einstieg.